Gesetz für mehr Videoüberwachung in Kommunen nimmt Form an
Brandenburgs Innenministerium will den Weg für mehr Videoüberwachung in den Kommunen frei machen. Die Ordnungsbehörden sollen künftig öffentliche Straßen und Plätze mit Kameras überwachen und Personen dabei filmen dürfen, wie aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dabei müssten jedoch besondere Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa eine erhöhte Kriminalitätsgefahr an diesen Orten oder der Schutz gefährdeter Einrichtungen wie Amtsgebäuden und Bahnhöfen. Zudem sollen künftig die Behörden bei Menschenansammlungen personenbezogene Daten sammeln können oder Menschen filmen dürfen, wenn konkrete Hinweise darauf hindeuten, dass Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden könnten. Diese Daten dürften auch für einen Monat gespeichert werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zunächst hatte die «Märkische Oderzeitung» berichtet. Laut Gesetzentwurf organisieren die Ordnungsbehörden der Kommunen die Überwachung selbst. Da die Überwachung der Monitore in Echtzeit kaum zu bewerkstelligen sei, sollen die Aufzeichnungen vorübergehend gespeichert und bei Anlässen im Nachhinein ausgewertet werden können. Der Wunsch nach mehr Überwachung an Kriminalitätshotspots ist nicht neu. In Cottbus hatte der Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) deutlich gemacht, dass er nur auf eine Gesetzesgrundlage warte. Er erhoffe sich, damit auch potenzielle Kriminelle abzuschrecken. «Wenn es nicht mehr notwendig erscheint, dann sind wir die Ersten, die diese Kameras entweder abschalten oder woanders aufbauen», sagte Schick zu Jahresbeginn. Die Mehrheit der Bürger wünsche sich einen der Situation entsprechenden Einsatz solcher Überwachungsmittel. Wenn der Ort wieder sicherer werde, werde man auch auf die Kameras verzichten, betonte der Oberbürgermeister. «Öffentliche Veranstaltungen, hochfrequentierte Straßen und Plätze sowie kritische Infrastrukturen sind in besonderem Maße von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten betroffen und stellen zugleich potenzielle Angriffsziele dar», heißt es in dem Gesetzentwurf. Diese wolle man besser schützen. Das gelte für Orte, an denen davon auszugehen ist, «dass sich dort erfahrungsgemäß Straftäter verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder begehen, oder sich Personen unter Verstoß gegen Aufenthaltsanordnungen, Kontaktverbote oder ausländerrechtliche Bestimmungen aufhalten oder der Prostitution nachgehen». Das Ministerium nannte explizit «Bahnhöfe oder Parkanlagen». In den vergangenen 30 Jahren hätten sich die Befugnisse der Ordnungsbehörden nicht wesentlich fortentwickelt, so steht es in dem Gesetzentwurf. Demgegenüber verändere sich die Gesellschaft wesentlich durch die Digitalisierung. Zudem verdeutlichten Ereignisse wie der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt oder der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day die geänderte Sicherheitslage. «Der Bürger erwartet daher einen durchsetzungsfähigeren Staat.» Der Gesetzentwurf wurde bisher nicht vom Kabinett beschlossen. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenÜberwachung muss begründet werden
Forderung nach mehr Sicherheit
Bürger erwartet durchsetzungsfähigen Staat