Seit Gültigkeit des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes ist etwa eine Beschwerde pro Tag zu einem entsprechenden Thema eingegangen. Insgesamt waren es 1.785 Diskriminierungs-Beschwerden bei der zuständigen Ombudsstelle, die im September 2020 ihre Arbeit aufnahm, teilte die Senatssozialverwaltung mit. Das Gesetz trat vor genau fünf Jahren am 21. Juni 2020 in Kraft. Zu den Beschwerden kamen noch mehr als 2.000 Beratungsanfragen dazu.
Der häufigste Grund für Beschwerden war demnach eine echte oder gefühlte rassistische Diskriminierung. Für das Jahr 2024 wurden hier 162 Fälle registriert. Danach folgten Diskriminierungen wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung (2024: 114) und wegen des Geschlechts, geschlechtlicher Identität und der sexuellen Identität (2024: 56). Zunehmend würden Diskriminierungen wegen des sozialen Status gemeldet (2024: 43), hieß es. Weitere Beschwerden betrafen Alter, Sprache und Religion.