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Berlin: 3.151 Menschen änderten ihren Geschlechtseintrag seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes

Berlin: 3.151 Menschen änderten ihren Geschlechtseintrag seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes
Die meisten änderten die Angabe von weiblich zu männlich oder umgekehrt. (Symbolbild) / Foto: Hannes P Albert/dpa
Von: DieBrandenburger News
Seit zwei Jahren kann man sich anmelden, um den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern zu lassen. Das haben seitdem Tausende Menschen in Berlin in Anspruch genommen.

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben 3.151 Menschen in Berlin ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das geht aus Daten der Senatskanzlei hervor, die diese auf Anfrage der dpa mitteilte. 

Das Gesetz trat am 1. November 2024 in Kraft. Bereits ab August 2024 konnten Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags anmelden. Im November und Dezember 2024 änderten 937 Menschen ihren Geschlechtseintrag. Im Jahr 2025 waren es 1.884, von Januar bis Mai 2026 weitere 330.

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Weiblich zu männlich oder umgekehrt

Die meisten änderten die Angabe von weiblich zu männlich oder umgekehrt. Das traf auf 1.877 Fälle zu. Deutlich seltener wurde der Eintrag zu «divers» oder ohne Geschlechtsangabe geändert.

Die meisten Antragsteller waren volljährig. 216 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren ließen ihren Geschlechtseintrag ändern. Zudem änderten 43 Kinder zwischen 5 und 13 Jahren den Eintrag, 3 weitere waren jünger als 5 Jahre.

Bei Minderjährigen ist dafür die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, in der Regel der Eltern, erforderlich. Sie müssen außerdem versichern, über die Auswirkungen informiert worden zu sein. 

Auch neue Vornamen sind zu bestimmen

Für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist eine Anmeldung beim zuständigen Standesamt mindestens drei Monate im Voraus erforderlich. Mit der Änderung sind grundsätzlich auch neue Vornamen zu bestimmen.

Die Senatsverwaltung für Gleichstellung nannte das Selbstbestimmungsgesetz einen Meilenstein. Es zeige einen gesellschaftlichen Fortschritt, der die Menschen- und Grundrechte von «trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen (TIN)» anerkenne. Gleichzeitig bleibe die Forderung nach Weiterentwicklung aktuell: Das betreffe insbesondere die Anmelde- und Sperrfristen, die implizit unterstellten, sich der Geschlechtsidentität nicht sicher zu sein. 

Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) teilte mit: «Gerade jetzt, wo queere Menschen verstärkt angegriffen werden, muss der Staat klar an ihrer Seite stehen. Menschenwürde und Selbstbestimmung sind keine Zugeständnisse, sondern sie sind unveräußerliche Grundrechte.» Sie forderte, bestehende Schutzlücken zu schließen.

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