Bereits vor dem Inkrafttreten des sogenannten Selbstbestimmungsrechts sind in Brandenburg zahlreiche Anträge zur Änderung des Geschlechtseintrags eingegangen. Mit dem Antrag können Menschen ihren Vornamen und ihr Geschlecht behördlich ändern lassen. Allein in der Landeshauptstadt Potsdam gingen vor dem 1. November mehr als 80 solcher Anmeldung zur Änderung des Eintrages ein, wie eine Sprecherin der Stadt berichtete.
Name und Geschlecht werden auf Personalausweis geändert
Der Geschlechtseintrag und der Vorname lassen sich ab dem 1. November bei Standesämtern ändern. Die Änderung muss per Gesetz drei Monate vor dem persönlichen Termin im Standesamt angemeldet werden. Seit August konnten somit Anträge für die Änderung gestellt werden. Neben den klassischen Optionen «männlich» und «weiblich» sind auch die Alternativen «divers» und «ohne Geschlechtsangabe» möglich.