Seit dem Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben in Berlin rund 700 Menschen ihre Geschlechtsangabe geändert. Fast alle dieser Personen haben dabei auch ihren Namen angepasst, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bezirksämtern bis Anfang Dezember ergab.
Das neue Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es seit dem 1. November, den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern. Die Änderung muss drei Monate vor dem persönlichen Termin mit Abgabe der Erklärung im Standesamt angemeldet werden. Derzeit zählen die Berliner Behörden inzwischen mehr als 1.600 Anmeldungen, vor dem Inkrafttreten waren es etwa 1.200.