15 Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche sieht das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) weiteren Aufarbeitungsbedarf. Neben Aufklärung und Prävention sei eine zentrale Frage die nach der Entschädigung der Opfer, erklärte ZdK-Vizepräsident Wolfgang Klose in Berlin. Die Bistümer seien aufgefordert, bei zivilrechtlichen Klagen von Betroffenen auf das Argument der Verjährung zu verzichten.
«Wir haben in der Kirche die Zahlung von Geldern zur Anerkennung des Leids. Das ist gut so», sagte Klose. «Aber diese Zahlungen ersetzen nicht die Frage nach Schadenersatz.»
Die Opfervertretung «Eckiger Tisch» beklagte zum wiederholten Mal, dass die Kirche in Schmerzensgeldprozessen auf Verjährung poche, statt Verantwortung zu übernehmen. «Auch 15 Jahre nach dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in Deutschland sind Betroffene nicht ausreichend entschädigt und die Aufarbeitung ist längst nicht zu Ende», so die Initiative.