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Rückführungs-Zentrum: Zwei Menschen nach Polen überstellt

Ein Gebäude für das sogenannte Dublin-Zentrum auf dem Gelände der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt. Das Zentrum soll Platz für 250 Menschen bieten. (Archivbild)  / Foto: Patrick Pleul/dpa
Ein Gebäude für das sogenannte Dublin-Zentrum auf dem Gelände der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt. Das Zentrum soll Platz für 250 Menschen bieten. (Archivbild) / Foto: Patrick Pleul/dpa

Eine neue Einrichtung in Eisenhüttenstadt soll seit Mitte März Rückführungen von Asylsuchenden beschleunigen. Bislang wurden aus dem «Dublin-Zentrum» zwei Flüchtlinge nach Polen gebracht.

Seit dem Start eines neuen Rückführungszentrums in Eisenhüttenstadt im März sind bislang zwei Asylsuchende nach Polen abgeschoben worden. Das teilte das Innenministerium in Potsdam auf Anfrage mit. Das sogenannte Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt nahm Mitte März die Arbeit auf. Es soll Platz für 250 Menschen bieten. 

Die Einrichtung startete vor rund sieben Wochen mit dem Ziel, Rückführungen von Asylsuchenden ohne Bleiberecht nach Polen zu beschleunigen. Es geht um sogenannte Dublin-Fälle, also um Menschen, die ihr Asylverfahren in einem anderen EU-Staat durchlaufen müssen. Das Ministerium spricht fachlich von «Überstellungen.» 

Es habe sich um Personen gehandelt, die erstmalig in Polen registriert worden seien und für die Polen die Rücknahme erklärt habe, teilte das Innenministerium mit. Die Überstellungen erfolgten demnach in Swiecko. In dem Grenzgebiet nahe Frankfurt (Oder) gibt es auch eine deutsch-polnische Polizeidienststelle. 

Faeser kam zur Unterzeichnung der Vereinbarung nach Potsdam

Die Einrichtung in Eisenhüttenstadt wurde im Februar von der bisherigen Bundesregierung und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) vereinbart. Es ist das zweite Dublin-Zentrum in Deutschland nach Hamburg. Die Abschiebungen sollen effizienter sein, etwa indem mehrere Menschen gleichzeitig abgeschoben werden, hatte es geheißen. Der Flüchtlingsrat Brandenburg kritisierte die Eröffnung des Zentrums scharf. 

Eine Regelung des Dublin-Verfahrens besagt, dass in vielen Fällen der Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. Reisen die Flüchtlinge weiter in andere EU-Staaten und stellen dort erst den Asylantrag - was häufig in Deutschland passiert - muss das Ersteinreiseland die Menschen unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen.

Leistungen für diese Asylbewerber werden im sogenannten Dublin-Zentrum stark gekürzt. Sie bekommen nur das Nötigste. Innenministerin Lange sprach von «Brot, Bett, Seife». Es wird kein Taschengeld gezahlt. In Hamburg entschied das Sozialgericht vor Kurzem, dass die Einschränkungen bei Asylbewerberleistungen für Menschen im «Dublin-Zentrum» nicht ohne weiteres zulässig sind.

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