Berliner Hochschulen sollen Studenten nach schweren Straftaten künftig wieder exmatrikulieren, also dauerhaft von der Einrichtung verbannen können. Eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes beschloss der schwarz-rote Senat am Dienstag bei einer Sitzung in Neukölln. Das Vorhaben ist eine Konsequenz aus einem Angriff eines Kommilitonen auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität vor knapp zwei Monaten. Es wird nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten und soll dort voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Die Möglichkeit einer Exmatrikulation war erst 2021 von Rot-Grün-Rot abgeschafft worden. Seither ist Berlin nach früheren Angaben das einzige Bundesland ohne eine solch scharfe Sanktionierung - das bisher geltende Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor.
Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist nach Angaben von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) die Wiedereinführung des Ordnungsrechts an Hochschulen. Geplant sind abgestufte Ordnungsmaßnahmen, die je nach Art und Schwere der Störung.