loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Innenministerin will AfD mit politischen Inhalten bekämpfen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. (Symbolbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. (Symbolbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa

Der Verfassungsschutz stuft die AfD nun offiziell als gesichert rechtsextrem ein. Brandenburgs CDU sieht in einem Verbotsverfahren keinen Weg, um das Wählervotum für die Partei zu stoppen.

Trotz der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch stößt ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei in der Landespolitik in Brandenburg auf Skepsis und Ablehnung. Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) fordert, die AfD müsse durch eine stärkere inhaltliche Auseinandersetzung und nicht auf juristischem Weg bekämpft werden.

Die Einstufung der AfD auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch, wie sie nun das Bundesamt für Verfassungsschutz vornahm, wird auch nicht automatisch auf die Länder übertragen. In Brandenburg gilt der AfD-Landesverband bisher als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die neue Bewertung der Partei auf Bundesebene hat aber die Debatte über den Umgang mit der AfD wieder entfacht. 

Innenministerin Lange kritisiert Zeitpunkt der Bekanntgabe

Brandenburgs Innenministerin Lange kritisierte den Zeitpunkt der Bekanntgabe der AfD-Einstufung wenige Tage vor der Bildung der neuen Bundesregierung als unglücklich. «Die Länder sind erst heute Morgen über die beabsichtigte Entscheidung informiert worden», so die Innenministerin in einer Mitteilung aus ihrem Haus. Lange lehnt ein Verbotsverfahren gegen die AfD ab. 

SPD-Bundestagsabgeordnete aus Lausitz will Verbotsverfahren

Innerhalb der SPD ist die Haltung dazu aber unterschiedlich: Die SPD-Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein aus der Lausitz gehört zu den Initiatoren eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie sieht in der Einstufung der AfD jetzt einen klaren Auftrag an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Verfassungsmäßigkeit der Partei überprüfen zu lassen. Auch der SPD-Landtagsabgeordnete Uwe Adler sagte: «Ich vertraue darauf, dass auch die neue Koalition im Bund, eine entschlossene Antwort des Rechtsstaates folgen lassen wird.»

Brandenburgs Einstufung als Verdachtsfall ändert sich erst mal nicht

Für Brandenburg hat die Einstufung durch den Bundesverfassungsschutz zunächst aber keine direkten Auswirkungen auf die Bewertung der Landes-AfD. «Diese Einstufungen werden im Föderalismus jeweils gesondert vorgenommen», so Lange. Das Gutachten, das Grundlage für die neue Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ist, werde nun im Land ausgewertet. 

Lange für Auseinandersetzung mit Ursachen für AfD-Wahlerfolg 

«Die heutige Entscheidung des Bundes ändert nichts daran, dass die politische Herausforderung durch die AfD in erster Linie auch politisch beantwortet werden muss. Daran mangelt es ausweislich der Verdoppelung des AfD-Wahlergebnisses auf Bundesebene von 2021 bis 2025 nach wie vor», bemängelte Lange. Notwendig bleibe daher «eine Verstärkung der streitbaren inhaltlichen Auseinandersetzung» mit der Partei. Es müssten die Ursachen für den Wahlerfolg der AfD in den Blick genommen werden.

CDU-Politiker bezweifelt Wirkung von Verbotsverfahren 

Der Vorsitzende der CDU-Oppositionsfraktion im Landtag, Jan Redmann, sagte: «Die Hochstufung der AfD ist nachvollziehbar. Die Partei unterscheidet Menschen erster und zweiter Klasse und verstößt damit gegen unser Grundgesetz.» Er sieht aber hohe Hürden für ein Verbotsverfahren und bezweifelt die Wirkung: «Wir sollten auch nicht glauben, dass ein Verbotsverfahren die politische Relevanz der AfD verringert. In Ostdeutschland ist jedem bekannt, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handelt, trotzdem hält das viele Menschen nicht ab, ihr Kreuz bei der AfD zu setzen.» 

Der Inlandsgeheimdienst bewertete die AfD neu und stuft sie nun als gesichert rechtsextremistisch ein. Der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, so der Verfassungsschutz am Vormittag. Mit der neuen Einstufung mehren sich auch Forderungen, ein zügiges Verbotsverfahren einzuleiten.

In Brandenburg galt die AfD bislang als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. 

AfD: Größte Oppositionspartei wird zum Staatsfeind erklärt

Der AfD-Landesvorsitzende in Brandenburg, René Springer, kritisierte, demokratische Konkurrenz solle mit geheimdienstlichen Mitteln ausgeschaltet werden. «Ein solcher Vorgang ist ein beispielloser Missbrauch staatlicher Macht. Eine Regierung, der die Wähler das Vertrauen entzogen haben, erklärt die größte Oppositionspartei zum Staatsfeind - und verweigert zugleich jede Transparenz.»

Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten