Der Berliner Senat möchte sich mit einer Bundesratsinitiative für den Schutz sexueller Identität im Grundgesetz starkmachen. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Senatsmitglieder bei ihrer jüngsten Sitzung. Danach soll Artikel 3 im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz «sexuelle Identität» erweitert werden, wie Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) erläuterte.
Er lautet bisher: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.»
CDU und SPD hatten in ihren «Richtlinien der Regierungspolitik» vereinbart, sich auf Bundesebene für die Ergänzung der Norm einzusetzen. Die Bundesratsinitiative soll noch vor der Sommerpause, voraussichtlich am 11. Juli eingebracht werden, sagte Kiziltepe.