In Einrichtungen des Maßregelvollzugs werden längere und unüberwachte Besuche von Partnern und Familienangehörigen erst nach längerer Zeit der Beobachtung und Prüfung gewährt. Darauf weist der Kriminologe und Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden, Martin Rettenberger, hin. Im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel - eine Unterbringung für psychisch auffällige Straftäter - soll ein Insasse ein Kind schwer missbraucht haben.
Ob «Langzeitbesuche» am Ende einer Kette von Lockerungen zugelassen würden, richte sich nach dem individuellen Krankheitsbild, dem Therapiefortschritt und einer fortlaufenden Gefährlichkeitseinschätzung, sagte der Kriminologe der Deutschen Presse-Agentur zum allgemeinen Vorgehen im Maßregelvollzug. «Solche Entscheidungen trifft man ganz sicher nicht leichtfertig.» Es werde immer sorgfältig geprüft, ob Gefahren für andere Menschen bestünden.