Ob der mehr als zwei Jahrtausende alte Goldschatz jemals wieder auftauchen wird, bleibt völlig unklar - das konnte auch der Prozess um den Einbruch im Kelten Römer Museum in Manching in Oberbayern nicht ändern. Aber Urteile gibt es nun: Nach dem Diebstahl des Goldes hat das Landgericht Ingolstadt vier Männer aus Ostdeutschland zu langen Gefängnisstrafen verurteilt.
Die Angeklagten aus dem Raum Schwerin und Berlin bekamen zwischen vier Jahren, neun Monaten und elf Jahren Haft. Mit der Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls und anderer Taten folgte die Strafkammer weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Männer hatten zu allen Vorwürfen geschwiegen, ihre Verteidiger letztlich Freisprüche verlangt. Bei drei der Beschuldigten war die Strafkammer aber trotzdem überzeugt, dass sie das Manchinger Keltengold bei dem Einbruch in der Nacht zum 22. November 2022 gestohlen hatten. Ein 44-jähriger Schweriner wurde von dem Vorwurf des Museumseinbruchs zwar freigesprochen, weil hier eine Beteiligung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Er wurde allerdings wegen anderer Einbruchstaten ebenfalls schuldig gesprochen.