Nach einem bewaffneten Überfall auf einen Geldtransporter in Berlin-Marzahn sind drei Männer verurteilt worden. 14 Jahre Haft wegen versuchten Mordes und besonders schweren Raubes ergingen gegen einen 22-Jährigen. Er habe bei der Tat im März 2025 eine Kriegswaffe eingesetzt, stand für das Berliner Landgericht fest. Bei dem Überfall waren 26 Geldkassetten mit rund 2,4 Millionen Euro geraubt worden, allerdings kamen die Täter nicht weit mit der Beute.
Ein 21-Jähriger erhielt eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren wegen besonders schweren Raubes, gegen einen 26-Jährigen wurde wegen Beihilfe eine Strafe von zweieinhalb Jahren verhängt. Ein vierter Angeklagter wurde freigesprochen.
Als das Gericht nach 32 Prozesstagen das Urteil verkündete, kam es unter Zuhörern zu tumultartigen Szenen. Es fielen Beleidigungen gegen das Gericht. Mehrere Störer mussten schließlich unter Begleitung von Justizwachtmeistern den Gerichtssaal verlassen.
«Zielgerichtete Schüsse auf die Frontscheibe»
Einer der Angeklagten sei auf den Transporter mit Blaulicht auf einem Auto zugefahren, hieß es im Urteil. Der Transporter sei ausgebremst worden. Der damals 22-Jährige habe die Frontscheibe mit schwarzer Farbe besprüht und dann mit einem Sturmgewehr ohne Sichtkontakt «zielgerichtet auf die Frontscheibe in Höhe des Beifahrers geschossen», so Richter Vogl. Er habe aus Habgier gehandelt und eine mögliche Tötung billigend in Kauf genommen. Weitere Täter hätten den Transporter von hinten blockiert und aufgebrochen.
Die Insassen des Geldtransporters blieben äußerlich unverletzt. Laut Anklage nahmen die Täter 26 der 107 geladenen Kassetten mit, setzten eines der Tatfahrzeuge in Brand und flüchteten mit dem weiteren Auto.
Beute auf Gewerbegelände sichergestellt
Bereits kurz nach der Tat hatte die Polizei auf einem Gewerbegelände in Berlin-Neukölln das Fluchtauto, Tatwerkzeug und auch die Beute sichergestellt. Die Angeklagten wurden rund zwei Monate später festgenommen. Der 21-Jährige hatte im Prozess gestanden.
Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen vier und zwölf Jahren beantragt. Die Verteidiger von drei Angeklagten plädierten auf Freispruch, für den geständigen 21-Jährigen forderte die Verteidigung eine Jugendstrafe von maximal vier Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräfig.
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