Fußgänger- und Sehbehindertenverbände beschweren sich schon lange über Leih-E-Scooter, die achtlos auf Gehwegen abgestellt oder hingeworfen werden. Mit einer Klage gegen das Land wollte der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) Berlin die Situation verbessern. Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin zog die Organisation diese jedoch aus formalen Gründen zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Stepahn Groscurt erklärt, dass der Fall inhaltlich nicht geprüft werden könne, weil die Klage in ihrer bisherigen Form als unzulässig bewertet werden müsse. Der Verein wollte mit dem Verfahren erreichen, dass erteilte Sondernutzungserlaubnisse für rechtswidrig erklärt werden. Dafür hätte er aber laut Groscurth die jeweilige Erlaubnis einzeln anfechten müssen.