Fußgänger- und Sehbehindertenverbände beschweren sich schon lange über Leih-E-Scooter, die achtlos auf Gehwegen abgestellt oder hingeworfen werden. Mit einer Klage gegen das Land Berlin kämpfen sie nun juristisch gegen die Stolperfallen. Das Verfahren richtet sich vor allem gegen die erteilten Sondernutzungserlaubnisse. Diese sind aus Sicht des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) rechtswidrig und gefährden die Sicherheit auf Gehwegen.
E-Scooter auf Gehwegen seien lebensgefährliche Hindernisse, erklärte der ABSV-Vorsitzende Dietmar Polok. Aus Sicht des Vereins stellen die Scooter insbesondere für Menschen mit Behinderungen eine Gefahr dar. Er begehrt vom Land Berlin Auskunft darüber, welchen E-Scooter-Anbietern im sogenannten Freefloating-Modell Sondernutzungserlaubnisse für den Betrieb erteilt wurden.