Ein Radfahrer muss auf seinem Weg zur Arbeit in Berlin weiterhin eine Sperrung am Reichstagsgebäude in Kauf nehmen, wenn der Bundestag zusammen kommt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte. Damit blieb die Beschwerde des Radfahrers im Eilverfahren ohne Erfolg.
Konkret ging es um die Sperrung des Friedrich-Ebert-Platzes zwischen Reichstagsgebäude und Jakob-Kaiser-Haus, bei dem es sich um eine sogenannte verkehrsberuhigte Fläche handelt. Ende Mai gab das zuständige Bezirksamt Mitte bekannt, dass der Platz in Sitzungswochen von Dienstag bis Freitag nur noch von Mitgliedern des Deutschen Bundestags sowie deren Beschäftigten betreten werden kann. So solle ein störungsfreier Ablauf des parlamentarischen Betriebs sichergestellt werden, begründete die Behörde.
Gericht: Nicht schwer betroffen von Sperrung
Weil sein Widerspruch dagegen beim Bezirksamt erfolglos blieb, zog der Berliner vor Gericht. Laut Gericht überquert er den Platz mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit, nutzt ihn aber auch zum Sport.
Die Richter wiesen seine Beschwerde als unzulässig zurück. Er sei weder Anlieger des Platzes noch habe er einen Anspruch darauf, den Platz ohne Einschränkungen zu nutzen. Aufgrund der Möglichkeiten, den Bereich zu umfahren, sei er auch nicht schwer betroffen von der Sperrung.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten