Der Rechtsstreit um den sogenannten Schabowski-Zettel geht in die nächste Instanz. Am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ging jetzt ein Antrag auf Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ein Journalist will seit längerem erfahren, wer dem Haus der Geschichte den berühmten Zettel verkaufte.
SED-Politbüromitglied Günter Schabowski ging am 9. November 1989 in die Weltgeschichte ein, als er bei einer Pressekonferenz auf die Frage, ab wann die neuen Reiseregelungen für DDR-Bürger gelten würde, antwortete: «Sofort, unverzüglich.» Wenig später führten diese Worte zur ungewollten Maueröffnung in Berlin. Das Haus der Geschichte in Bonn sicherte sich den Sprechzettel Schabowskis für seine Ausstellung, doch seit Jahren gibt es Streit um das Dokument.
Der Kläger, ein Reporter einer überregionalen Tageszeitung, forderte vom Haus der Geschichte für seine Recherche die Nennung der Namen der Leute, die den Zettel verkauften, also die Namen des Erst- und Zweitverkäufers. Bei der Klage beruft sich der Reporter auf seinen ihm presserechtlich zustehenden Auskunftsanspruch.