Die Partie vor einem Berliner Gericht blieb ohne Sieger: Das Verfahren gegen den deutschen Tennisprofi Alexander Zverev ist ohne Urteil bereits am dritten Prozesstag beendet worden. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren am Freitag gegen eine Geldauflage von insgesamt 200.000 Euro ein - 150.000 Euro gehen an die Staatskasse und 50.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen. Der Entscheidung war eine außergerichtliche Einigung des Sportlers und seiner Ex-Freundin als Nebenklägerin vorausgegangen.
Eine Verurteilung gab es nicht. Mit der Zustimmung zur Zahlung einer Geldauflage ist kein Schuldeingeständnis verbunden. Zverev gilt weiterhin als unschuldig. Staatsanwaltschaft, die Verteidiger von Zverev und die Anwälte seiner Ex-Freundin Brenda Patea als Nebenklägerin stimmten diesem Weg zur Beendigung des Verfahrens zu. Beide Seiten hätten den Konflikt friedlich lösen wollen, so das Gericht. Die Nebenklägerin habe zum Ausdruck gebracht, dass sie kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung habe. Das sei ausschlaggebend für die Entscheidung auf Einstellung des Verfahrens gewesen, die nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgte. «Es ist kein Schuldanerkenntnis», betonte die Richterin.