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Polizisten und Justizvertreter beleidigt: Haftstrafe

Polizisten und Justizvertreter beleidigt: Haftstrafe
Ein 37-Jähriger ist in einem Prozess um Beleidigung und Bedrohung von Polizisten, Richtern und einer Amtsanwältin zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. (Symbolbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa
Von: DieBrandenburger News
20 Schreiben voller Hass, Drohungen im Minutentakt: Ein Berliner landet deswegen für ein Jahr im Gefängnis. Was hinter den Attacken auf Polizei und Justiz steckt.

Ein 37-jähriger Berliner ist wegen Beleidigung und Bedrohung von Polizisten und Justizvertretern zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann habe an mehrere Polizisten, Richter und eine Amtsanwältin E-Mails und Schreiben mit vulgären Beleidigungen und hässlichen Bedrohungen geschickt, hieß es im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten.

Der 37-Jährige habe aus Unzufriedenheit immer wieder solche Schreiben verfasst. Im Prozess ging es um 20 Schreiben aus der Zeit von Juli 2020 bis November 2024. Frühere Verurteilungen zu hohen Geldstrafen wegen ähnlicher Taten hätten ihn offensichtlich nicht beeindruckt, urteilte das Gericht. Es sah keine positive Sozialprognose.

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Mit Brandanschlägen und Schüssen gedroht

Hintergrund der Schreiben waren Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten. In mehreren Mails wurde den Empfängern auch mit Brandanschlägen und Schüssen gedroht. 

Eine Amtsanwältin sagte als Zeugin, der Verfasser habe Dinge zurückverlangt, die bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt worden waren. Mails seien «teilweise im Minutentakt» an die Poststelle der Behörde gegangen. «Nur ein Teil der Mails führten zu einer Anzeige», so die 45-Jährige.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. «Ich habe das nicht gemacht», sagte der 37-Jährige, der sich seit dreieinhalb Monaten in Untersuchungshaft befindet. Mit Polizei und Behörden habe er keine Probleme.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin, die ein Jahr und drei Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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