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Nachbarn mit Schwert schwer verletzt: zweieinhalb Jahre Haft

Ein 36-Jähriger, der in einem Streit mit einem Nachbarn ein Schwert einsetzt hatte, erhielt zwei Jahre und sechs Monate Haft. (Symbolbild) / Foto: Taylan Gökalp/dpa
Ein 36-Jähriger, der in einem Streit mit einem Nachbarn ein Schwert einsetzt hatte, erhielt zwei Jahre und sechs Monate Haft. (Symbolbild) / Foto: Taylan Gökalp/dpa

Zwei Männer geraten in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Marzahn in einen Streit. Nach einem Wortwechsel fühlt sich einer der Nachbarn derart provoziert, dass er ein Schwert aus seiner Wohnung holt.

Nach einer Schwert-Attacke bei einem Streit unter Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Marzahn ist ein 36-Jähriger zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er habe einen 42-Jährigen am linken Unterarm schwer verletzt. «Das Verletzungsbild ist enorm, der Anlass ist nichtig», sagte die Vorsitzende Richterin.

Bei dem Geschehen am Nachmittag des 2. Septembers 2022 soll der 36-Jährige laut Anklage im Hausflur des Mehrfamilienhauses mit einem etwa 70 Zentimeter langen Schwert in Richtung des Nachbarn geschlagen haben. Der Attackierte habe seinen linken Unterarm «in Abwehrrichtung» über den Kopf gehalten und sei im Bereich des linken Unterarms getroffen worden. «Es wurden die beiden Unterarmknochen und acht Strecksehnen durchtrennt», so die Anklage. Der 42-Jährige schilderte im Prozess: «Er hat mir die halbe Hand abgehackt.» 

Angeklagter fühlte sich provoziert

Der Angeklagte hatte erklärt, der Nachbar habe ihn am Fahrstuhl angesprochen. «Etwas muss mich getriggert haben», so der 36-Jährige. Er habe sich provoziert gefühlt und das Schwert geholt, das er zu «Deko-Zwecken» besessen habe. Es sei zu einem Gerangel gekommen, in dem der Nachbar verletzt worden sei. «Es tut mir sehr leid», so der Angeklagte.

Bereits im Vorfeld des Geschehens habe der Angeklagte bei der Freundin des 42-Jährigen geklingelt, weil er im Treppenhaus Cannabis-Geruch wahrgenommen habe. Er habe die Frau freundlich angesprochen und darum gebeten, im Hausflur nicht zu kiffen, sagte die Verteidigerin. Als sich ihr Mandant und der 42-Jährige am Tattag zufällig begegneten, sei der Nachbar «gleich ausfallend und beleidigend geworden».

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Strafe von zwei Jahren und zwei Monaten Haft plädiert. Die Verteidigerin forderte eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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