Nach dem Mord an seiner 14-jährigen Stieftochter hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen einen 45-jährigen Mann bestätigt. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus sei verworfen worden, hieß es vom BGH. Die Kammer hatte ihn Anfang des Jahres wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der deutsche Staatsbürger hat dem Urteil zufolge im vergangenen Jahr die 14-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in Guben mit einem Messer tödlich verletzt. Das Mädchen starb nach Angaben der Staatsanwaltschaft an einer Schnittwunde im Halsbereich. Bei der Festnahme bedrohte der Mann die Polizisten, die ihrerseits eine Elektroschockpistole (Taser) einsetzten.
Laut dem Gericht litt der Angeklagte an einer «schizoaffektiven Störung» und war daher vermindert schuldfähig. Daher sei es nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe gekommen, wie sie bei Mordfällen häufig ist. Teile des Verfahrens liefen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Urteil ist mit der Entscheidung des BGH rechtskräftig.
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