Nach mehr als zehn Jahren hat das Landgericht Berlin das Missbrauchsverfahren gegen einen HIV-Mediziner gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der inzwischen 67 Jahre alte Arzt muss insgesamt 25.000 Euro zahlen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Davon sollen 12.500 Euro an einen Menschen gehen, der Anzeige erstattet hatte. Die restliche Summe soll an zwei gemeinnützige Einrichtungen gehen. Zuvor hatten der «Spiegel» und das Stadtmagazin «Siegessäule» berichtet.
Die Staatsanwaltschaft hatte seit 2014 gegen den Mediziner ermittelt. 2016 erhob sie Anklage wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses. Sie ging dabei von fünf mutmaßlichen Taten bei körperlichen Untersuchungen in der Zeit von August 2011 bis Mai 2013 aus. Der Arzt bestritt vor Gericht die Vorwürfe.
Mediziner 2021 zu Geldstrafe verurteilt
Anfang November 2021 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den Arzt dann nach 22 Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe von 45.000 Euro (150 Tagessätze zu je 300 Euro). Das Gericht ging dabei lediglich von einem Betroffenen aus. Im Fall von drei weiteren Männern, die Vorwürfe erhoben hatten, gab es einen Freispruch. Ein fünfter Fall war im Laufe des Verfahrens abgetrennt worden und wurde laut Gericht später eingestellt, weil ein Zeuge verhandlungsunfähig war. Bei dem Urteil berücksichtigte das Gericht die lange Verfahrensdauer, so dass 30 Tagessätze als vollstreckt galten.
Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil der Arzt in Berufung ging. Auch die Staatsanwaltschaft legte zunächst Rechtsmittel wegen der Freisprüche ein, zog diese nach Gerichtsangaben aber zurück.
Im Berufungsverfahren berücksichtigte das Landgericht nach Angaben der Sprecherin auch, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Sobald der Mediziner die Geldauflage gezahlt hat, stellt das Gericht das Verfahren endgültig ein. In diesem Fall gelte die Unschuldsvermutung, so die Sprecherin.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten