loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Klette-Prozess: Nebenklage fordert lange Haftstrafe

Mehrere Vertreter der Nebenklage beschrieben in ihren Plädoyers, wie stark die Raubüberfälle das Leben ihrer Mandanten veränderten.  / Foto: Sina Schuldt/dpa
Mehrere Vertreter der Nebenklage beschrieben in ihren Plädoyers, wie stark die Raubüberfälle das Leben ihrer Mandanten veränderten. / Foto: Sina Schuldt/dpa

Schlaflose Nächte, Angst, gebrochene Existenzen: Neben der Staatsanwaltschaft fordern auch Opfer-Anwälte, dass Daniela Klette viele Jahre ins Gefängnis soll.

Wegen einer Serie von schweren Raubüberfällen haben Vertreter der Nebenklage im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette eine lange Haftstrafe gefordert. Vor dem Landgericht Verden beschrieben zwei Opfer-Anwälte, wie ihre Mandanten bis heute unter den Folgen des Erlebten leiden. Sie berichteten von Schlafstörungen, Angst und Arbeitsunfähigkeit. Ihre Mandanten seien gebrochene Menschen. 

Aus Sicht der Nebenkläger-Vertreter gibt es keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Laut Anklage überfiel die Deutsche mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 mehr als zwei Millionen Euro erbeutet haben, um sein Leben im Untergrund zu finanzieren. Klette wurde nach Jahrzehnten im Untergrund im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen, Garweg und Staub werden gesucht. 

Anwalt: «Es geht um Gerechtigkeit»

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis. Klette sei eine Schwerverbrecherin, sagte die Staatsanwältin vor Gericht. Der Anwalt, der ein Opfer eines versuchten Überfalls auf einen Geldtransporter in Wolfsburg am 28. Dezember 2015 vertritt, forderte für diese Tat eine Haftstrafe von elf Jahren. «Ich gehe davon aus, dass alle eine sehr gleichberechtigte Rolle gespielt haben», sagte er mit Blick auf das Trio. 

Der Anwalt, der eine Geschädigte eines Überfalls im Tresorraum eines Supermarkts am 27. Dezember 2006 in Bochum vertritt, nannte kein konkretes Strafmaß, sondern verwies auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft. «Es geht hier nicht um Rache, sondern um Gerechtigkeit», sagte er. Das Unrecht dürfe nicht verblassen und Gewalt niemals als legitimes Mittel angesehen werden. 

Die Staatsanwaltschaft forderte, dass die 67-Jährige unter anderem wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze verurteilt wird. Strafverschärfend seien unter anderem die umfangreichen Planungen, die hohe Beute sowie die erheblichen psychischen Schäden bei den Opfern zu werten, führte die Staatsanwältin aus. Im Mai sollen weitere Plädoyers folgen - von Nebenklage und Verteidigung.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten