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Klage gegen Portal X wegen Hass-Postings abgewiesen

Eine Klage gegen das Portal X wegen antisemitischer Postings ist vom Kammergericht abgewiesen worden. (Symbolbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa
Eine Klage gegen das Portal X wegen antisemitischer Postings ist vom Kammergericht abgewiesen worden. (Symbolbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa

Es ging den Klägerinnen um mehrere hasserfüllte Äußerungen gegen Juden, die im Internetportal zu lesen waren. Das höchste Berliner Gericht konnte sich aber nicht inhaltlich mit der Sache befassen.

Eine Klage gegen das Internetportal X wegen der Verbreitung mehrerer antisemitischer Postings ist vom Berliner Kammergericht auch in der zweiten Instanz wegen fehlender internationaler Zuständigkeit zurückgewiesen worden. Das Kammergericht bestätigte damit am Donnerstag in der Berufungsklage die Entscheidung des Landgerichts von Juni 2024, wie nun mitgeteilt wurde.

Zwei Klägerinnen wollten durchsetzen, dass es X untersagt werde, sechs antisemitische Hass-Postings weiter zu verbreiten. Diese seien volksverhetzend und Aufrufe zur Gewalt. Die Betreiber des Portals X erwiderten laut der Mitteilung, die Berliner Gerichte seien international nicht zuständig, weil X seinen Sitz in Irland habe. 

Kammergericht: Erfüllungsort in Irland

Das Kammergericht erklärte, es sehe den Erfüllungsort ebenfalls in Irland. 
Es liege auch keine sogenannte Verbrauchersache vor, die das ändern könne. Eine der Klägerin habe dem Gericht nur unzureichende Informationen gegeben, ob sie als Verbraucherin anzusehen sei. Bei der anderen Klägerin sei die Klage unzulässig, weil sie keine Wohnadresse angegeben habe. 

Die Organisation HateAid, die in dem Verfahren ursprünglich ebenfalls als Klägerin aufgetreten war, hatte gegen das Urteil des Landgerichts keine Berufung eingelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Antisemitismusbeauftragter: «Antisemitische Postings in großer Zahl vorhanden»

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, teilte mit, die Entscheidung des Gerichts sei selbstverständlich zu akzeptieren. Er halte aber seine Kritik an X aufrecht, «da es eine Tatsache ist, dass auf der Plattform antisemitische Postings in großer Zahl vorhanden sind und X in nicht zufriedenstellender Weise dazu beiträgt, diesem unerträglichen Zustand abzuhelfen». 

Klein betonte: «Ich erwarte von dem Unternehmen, Verantwortung zu übernehmen und tatkräftig gegen Hass und Hetze vorzugehen. Öffentliche antisemitische Anfeindungen, Beleidigungen gegen Jüdinnen und Juden, Verharmlosungen und Leugnung der Shoah dürfen wir in unserer Gesellschaft nicht dulden, sie sind Gift für die freiheitliche demokratische Grundordnung.»

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