Der Prozess gegen einen Herzspezialisten der bekannten Berliner Charité nach dem Tod von zwei Patienten muss erneut verhandelt werden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf. Das Verfahren geht nun an eine andere Schwurgerichtskammer am Landgericht Berlin.
BGH: Mordmerkmal der Heimtücke nicht fehlerfrei bewertet
In erster Instanz war der Mediziner im April 2024 wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Haftstrafe in Höhe von vier Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren auf Mord plädiert und Revision eingelegt. Insbesondere die Verneinung des Landgerichts zum Mordmerkmal der Heimtücke sei mit Rechtsfehlern behaftet, erläuterte die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenates des BGH, Gabriele Cirener. Die äußeren Tatgeschehen aus der erstinstanzlichen Verhandlung stünden dagegen fest.