loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Senat legt Beschwerde gegen Urteil zu Görlitzer Park ein

Der Görlitzer Park wurde zuletzt nachts geschlossen.  / Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Der Görlitzer Park wurde zuletzt nachts geschlossen. / Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Das Verwaltungsgericht sieht die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks im Eilverfahren als rechtswidrig an. Die Anlage bleibt deswegen nun offen. Wie geht der Senat damit um?

Im Rechtsstreit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg akzeptiert die zuständige Senatsumweltverwaltung die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht. Man werde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen, kündigte eine Sprecherin an.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag im Eilverfahren entschieden, dass der Park nachts offen bleibt. Zur Begründung hieß es, die Senatsverwaltung habe die nächtliche Schließung formell rechtswidrig angeordnet. Zuständig sei nicht der Senat, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Daraufhin blieb der Park bereits am Montagabend geöffnet. Seit Anfang März waren die Tore an den Eingängen des Görlitzer Parks jeden Abend geschlossen worden.

Die Tore waren nach jahrelangen Debatten über Drogenhandel und Gewaltkriminalität im Park errichtet worden.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten