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Gericht weist Beschwerde von Bezirk gegen Zaun um Görli ab

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Juli im Eilverfahren entschieden, der von den Grünen geführte Bezirk habe «kein Abwehrrecht» gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats (Archivbild). / Foto: Jörg Carstensen/dpa
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Juli im Eilverfahren entschieden, der von den Grünen geführte Bezirk habe «kein Abwehrrecht» gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats (Archivbild). / Foto: Jörg Carstensen/dpa

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wehrt sich gegen den Bau eines Zauns um den Görlitzer Park. Doch eine Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung ist gescheitert.

Beim Streit um den geplanten Zaun am Görlitzer Park ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erneut vor Gericht gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat eine Beschwerde des Bezirksamts gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts abgewiesen, wie es in einer Mitteilung hieß. 

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Juli im Eilverfahren entschieden, der von den Grünen geführte Bezirk habe «kein Abwehrrecht» gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte den Beschluss. Es bestehe kein Rechtsschutz für ein Eilverfahren, erklärte eine Sprecherin. «Ob dem Bezirk überhaupt ein Recht zusteht, gerichtlich gegen die Senatsverwaltung vorzugehen, hat das Gericht offengelassen und der Klärung in einem etwaigen Klageverfahren vorbehalten», hieß es in der Mitteilung.

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