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Gericht: Görlitzer Park bleibt nachts weiter geöffnet

Gericht: Görlitzer Park bleibt nachts weiter geöffnet
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach der Park nachts offen bleiben muss. (Archivbild) / Foto: Christophe Gateau/dpa

Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg bleibt weiterhin nachts geöffnet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wies im Eilverfahren eine Beschwerde der Senatsumweltverwaltung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ab, wie ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 

Damit hat der Senat im Streit um die nächtliche Schließung zunächst eine weitere Niederlage kassiert. Eine endgültige Entscheidung ist das aber nicht, die erfolgt später im Hauptverfahren. 

Das Verwaltungsgericht hatte Anfang Juni entschieden, dass die sogenannte Allgemeinverfügung, mit der die Senatsumweltverwaltung die Öffnungszeiten festgelegt hatte, formell rechtswidrig war. Der Senat sei sachlich nicht zuständig gewesen, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Eine Änderung der Rechtslage sei erst im Juli 2024 geschaffen worden - und damit zu spät. 

Dieser Auffassung schloss sich das OVG an. Im März 2024 sei die Senatsverwaltung nicht für die Öffnungszeiten zuständig gewesen. Die Voraussetzung für ein Eingriffsrecht hätten nicht vorgelegen. Der Beschluss ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar. 

Anwohner und Initiative erfolgreich

Damit wehrten sich Anwohner und Mitglieder des Bündnisses «Görli zaunfrei» zunächst erfolgreich gegen das Vorgehen des Senats aus CDU und SPD. Dieser hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den ausgeuferten Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen. Für die Schließung wurden 16 Eingangstore errichtet.

Der Senat hatte sich von der Schließung einen spürbaren Rückgang des Drogenhandels und der Gewaltdelikte versprochen. Aus Senatssicht erfüllt der Görlitzer Park als kriminalitätsbelasteter Ort seit Jahren für weite Teile der Bevölkerung seinen ursprünglichen Zweck der Erholungsnutzung nicht mehr. 

Zahlen der Polizei weisen für die Zeit der vorläufigen Schließung des Parks von März bis Mai keinen deutlichen Rückgang der Straftaten im Bereich der Parkanlage auf. Die Polizei wies bei einer Anfrage Anfang August dazu darauf hin, dass sich das Geschehen in der Parkanlage nicht ganz von dem im angrenzenden Bereich Wrangelkiez trennen lasse, der ebenfalls als kriminalitätsbelasteter Ort gelte. 

Initiative: Schließungspläne aufgeben

Das Bündnis «Görli zaunfrei!» forderte die Politik auf, die Pläne für eine nächtliche Schließung des Parks endgültig aufzugeben. Der amtierende Senat und alle Verantwortlichen sollten die Entscheidung zum Anlass nehmen, ihre Politik zu hinterfragen, teilte die Initiative mit.

«Es ist höchste Zeit, die populistischen Scheingefechte zu beenden. Die sozialen Konflikte vor Ort sind real. Sie brauchen aber nachhaltige Lösungen statt Symbolpolitik», erklärte Philipp Vergin vom Bündnis. Der Erfolg sollte am Abend gefeiert werden. Die Senatsumweltverwaltung kündigte an, die Entscheidung des OVG genau zu analysieren. «Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren bleibt abzuwarten», teilte ein Sprecher mit. 

Bezirk gegen nächtliche Schließung

Neben Anwohnern und dem Bündnis «Görli zaunfrei» ist auch der von den Grünen geführte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Schließung des Parks und geht ebenfalls gegen das Eingreifen des Senats juristisch vor. Im Eilverfahren wehrte er sich jedoch erfolglos gegen die Maßnahmen.

Im Eilverfahren hatten die Richter 2024 «kein Abwehrrecht» des Bezirks gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats gesehen. Er sei keine eigenständige Gemeinde, sondern nehme Aufgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahr, hieß es.

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