Die umstrittene Umbenennung der Berliner Mohrenstraße durch den Bezirk Mitte kann erfolgen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Ein Antrag auf Berufung wurde abgewiesen, damit ist das Urteil rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Es bestünden keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils der ersten Instanz, befand das Oberverwaltungsgericht. Es werde nicht willkürlich in die Rechte des Klägers - eines Anwohners - eingegriffen.
Jahrelanger juristischer Streit beendet
Der von den Grünen geführte Berliner Bezirk Mitte will die Mohrenstraße schon länger umbenennen, weil er den Namen wegen des Begriffs «Mohr» für problematisch oder rassistisch hält. Der ausgewählte neue Name lautet Anton-Wilhelm-Amo-Straße, nach einem afrikanischstämmigen Gelehrten im 18. Jahrhundert in Berlin. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 4. Mai 2021 im Amtsblatt bekannt gemacht.
Anwohner: Namensgebung nicht rassistisch
Anwohner klagten gegen die Umbenennung, das Verwaltungsgericht wies die Klagen im Juli 2023 zurück. Die Entscheidung wurde aber nicht rechtskräftig, weil ein Anwohner die Berufung vor dem OVG beantragte - ohne Erfolg.
Die klagenden Anwohner hatten argumentiert, die Namensgebung für die Straße vor 300 Jahren sei nicht rassistisch, sondern wertschätzend gemeint. Viele historische Straßennamen hätten mehrere Seiten, aber sie seien Teil der Geschichte der Stadt und man müsse sie erklären.
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