In einem Rechtsstreit um seinen Anteil aus der Zwangsversteigerung mehrerer Villen in Kleinmachnow hat das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel zugunsten von Bushido entschieden. Man habe «eine Berufung des Herrn Abou-Chaker zurückgewiesen», sagte eine Sprecherin des Gerichtes. Dem Rapper stünden somit rund 3,8 Millionen Euro aus dem Zwangsversteigerungserlös zu, sagte eine Sprecherin des Gerichtes. Zunächst hatte die «Bild» berichtet.
Das Villenensemble und die Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.600 Quadratmetern waren beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro versteigert worden. Als einziger Bieter war ein 21 Jahre alter Sohn des ehemaligen Managers zum Zuge gekommen. Der Verkehrswert der Immobilie war mit 14,8 Millionen Euro beziffert worden. Das Gebot des 21-Jährigen entsprach der Mindestsumme, die geboten werden musste.