Ertrunkene Schülerin: Verteidigung will Verfahren einstellen
Frankfurt (Oder) - Rund zehn Jahre nach dem tödlichen Badeunfall einer Siebenjährigen will die Verteidigung der vier Angeklagten die Einstellung des Verfahrens erreichen. «Wir sind nach zehn Jahren immer noch in der Tatsacheninstanz», sagte einer der Verteidiger zu Beginn des Berufungsverfahrens am Landgericht Frankfurt (Oder). Die Verteidigung sehe eine rechtswidrige Verfahrensverzögerung und beantragte daher das Ende des Prozesses gegen die Lehrerinnen und Erzieherin, denen fahrlässige Tötung vorgeworfen wird. Konkret geht es um das Ertrinken des Mädchens im Werbellinsee im Jahre 2016 bei einem Klassenausflug einer Berliner Schule. Das Amtsgericht Eberswalde hatte drei Lehrerinnen und eine Erzieherin wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von rund 4.000 bis 10.100 Euro verurteilt - je nach Gehalt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. Es handele sich um ein überlanges Verfahren, was mit erheblichen Belastungen für die Angeklagten verbunden sei, sagte eine Verteidigerin der Angeklagten nun im Berufungsprozess. Diese Verzögerung sei «in der Sphäre der Justiz zu verorten». Neben der psychischen Belastung habe das offene Verfahren aber auch berufliche Konsequenzen. Bei einer der Lehrerinnen war nach dem Vorfall der Weg zur Verbeamtung ausgesetzt worden. Ein Verteidiger sagte, dass zudem bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes das offene Verfahren ein Problem darstelle. Zu Beginn des Berufungsprozesses wurde der Hergang des Unfalls noch einmal rekonstruiert. An diesem Sommertag - dem 6. Juni 2016 - war ein Ausflug mit insgesamt rund 70 Schülern geplant. Vor dem Ausflug war die Erlaubnis der Eltern eingeholt worden, mit den Kindern Baden zu gehen. So schilderte es der Richter. Die Erzieher beschlossen, alle Kinder als Nichtschwimmer zu betrachten und dementsprechend zu behandeln. Kinder wurden belehrt, nur bis zu der Leine zu gehen, die den Nichtschwimmerbereich markierte. Das Wasser war im Bereich der Trennlinie bis zu 1,20 Meter tief. Zur Unfallzeit stand die Sonne über dem See und spiegelte sich im Wasser. Die Reflexion habe die Sicht beeinträchtigt, sagte der Richter. Erzieher und Lehrer überlegten sich ein System, um die Kinder im Blick zu behalten. Drei Erzieher blieben am Strand, zwei Erzieher waren im Wasser eingeteilt. Eine weitere Aufsichtskraft sollte auf den Spielplatz achten. Das Kind geriet dennoch im Wasser außer Sicht. Das Mädchen ging unter, atmete Wasser ein, dieses geriet in die Lunge und das Kind starb wegen Sauerstoffmangels. Wenig später trieb das Kind mit dem Gesicht nach unten auf dem Wasser. Ein anderes Kind erblickte die Siebenjährige und rief eine Erzieherin. Diese rannte zu dem Kind, das mittlerweile langsam im Wasser absank. Als die Erzieherin das Kind ergriff und nach oben drehte, quoll Schaum aus Mund und Nase. Das Mädchen war kreidebleich. Sofort begannen die Umstehenden mit Reanimationsmaßnahmen. Das Kind wurde schließlich ins Krankenhaus nach Eberswalde gebracht. Um 18.19 Uhr wurde dort der Tod des Kindes festgestellt. Das System der Überwachung war für die 70 Kinder nicht ausreichend, hieß es in dem Urteil des Amtsgerichtes von 2021. Es gab laut dem Gericht keine einheitlichen Regelungen, ob die Kinder im Wasser bis zur Trennlinie oder bis zur Brust gehen durften. Es war den Angeklagten nicht möglich, die Kinder zu überblicken. Die Kinder hätten in dieser Situation sofort aus dem Wasser geholt werden müssen. Die Option wäre gewesen, in kleinen Gruppen zu baden oder den Badebereich zu verkleinern. Das Mädchen hätte in dem teils 1,20 Meter tiefen Wasser nicht überall stehen können, hieß es in dem Urteil des Amtsgerichtes. Die vier Frauen wären verpflichtet gewesen, die Wassertiefe am Badeort genauestens festzustellen, hätten dies jedoch unterlassen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten hatten gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenVerteidigung sieht zu lange Verfahrensdauer
Mädchen ging unbemerkt unter
Kind treibt mit dem Gesicht nach unten