Ertrunkene Schülerin: Fall wird vor Gericht neu aufgerollt
In einem Berufungsverfahren am Landgericht Frankfurt (Oder) wird heute erneut der Tod eines siebenjährigen Mädchens verhandelt. Hintergrund ist das Ertrinken des Mädchens im Werbellinsee im Jahre 2016. Das Amtsgericht Eberswalde hatte drei Lehrerinnen und eine Erzieherin wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von rund 4.000 bis 10.100 Euro verurteilt - je nach Gehalt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft sah das Urteil als zu milde an. Die Behörde hatte Freiheitsstrafen nicht unter zehn Monaten beantragt - ausgesetzt zur Bewährung. Die damals siebenjährige Grundschülerin aus Berlin-Neukölln, die nicht schwimmen konnte, war während eines Klassenausfluges am 6. Juni 2016 leblos aus dem Wasser gezogen worden und starb noch am selben Abend im Krankenhaus. Das Mädchen hätte in dem teils 1,20 Meter tiefen Wasser nicht überall stehen können. Die vier Frauen wären verpflichtet gewesen, die Wassertiefe am Badeort genauestens festzustellen, hätten dies jedoch unterlassen, urteilte das Gericht. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten