Logo DieBrandenburger News

Ertrunkene Schülerin: Angeklagte wollen Verfahren einstellen

Ertrunkene Schülerin: Angeklagte wollen Verfahren einstellen
Ein Berufungsprozess ist am Landgericht in Frankfurt (Oder) gestartet. (Archivbild) / Foto: Soeren Stache/dpa
Vor zehn Jahren ertrank ein siebenjähriges Mädchen bei einem Klassenausflug. Nun begann der Berufungsprozess. Das Verfahren zieht sich nach Ansicht der Verteidigung zu lang.

Frankfurt (Oder) - Rund zehn Jahre nach dem tödlichen Badeunfall einer Siebenjährigen fordert die Verteidigung der vier Angeklagten die Einstellung des Verfahrens. «Wir sind nach zehn Jahren immer noch in der Tatsacheninstanz», sagte einer der Verteidiger zu Beginn des Berufungsverfahrens am Landgericht Frankfurt (Oder). Die Verteidigung sehe eine rechtswidrige Verfahrensverzögerung und beantragte daher das Ende des Prozesses gegen die Lehrerinnen und Erzieherin.

Konkret geht es um das Ertrinken des Mädchens im Werbellinsee im Jahre 2016 bei einem Klassenausflug einer Berliner Schule. Das Amtsgericht Eberswalde hatte drei Lehrerinnen und eine Erzieherin wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von rund 4.000 bis 10.100 Euro verurteilt - je nach Gehalt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. 

Es handele sich um ein überlanges Verfahren, was mit erheblichen Belastungen für die Angeklagten verbunden sei, sagte eine Verteidigerin der Angeklagten. Diese Verzögerung sei «in der Sphäre der Justiz zu verorten». Neben der psychischen Belastung habe das offene Verfahren aber auch berufliche Konsequenzen. Bei einer der Lehrerinnen war nach dem Vorfall der Weg zur Verbeamtung ausgesetzt worden. Ein Verteidiger sagte, dass zudem bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes das offene Verfahren ein Problem darstelle.

Die damals siebenjährige Grundschülerin aus Berlin-Neukölln, die nicht schwimmen konnte, war während eines Klassenausfluges am 6. Juni 2016 leblos aus dem Wasser gezogen worden und starb noch am selben Abend im Krankenhaus. Das Mädchen hätte in dem teils 1,20 Meter tiefen Wasser nicht überall stehen können. Die vier Frauen wären verpflichtet gewesen, die Wassertiefe am Badeort genauestens festzustellen, hätten dies jedoch unterlassen, urteilte das Amtsgericht Eberswalde im Jahr 2021. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten hatten gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten