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Durchsuchungen bei Neonazis - Vier Beschuldigte in Berlin

Es gab Durchsuchungen in zwölf Ländern bei mutmaßlichen Neonazis. / Foto: Christoph Soeder/dpa
Es gab Durchsuchungen in zwölf Ländern bei mutmaßlichen Neonazis. / Foto: Christoph Soeder/dpa

Die Polizei durchsucht Objekte in mehreren Bundesländern, auch in Berlin. Im Fokus sind Vereinigungen wie «Jung & Stark» und «Deutsche Jugend voran».

Bei bundesweiten Durchsuchungen in der Neonazi-Szene sind in Berlin konkret vier Beschuldigte im Visier der Justiz. Dies hat die Bundesanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt.

Bundesweit richten sich die Ermittlungen gegen 36 Personen, vorgeworfen wird ihnen die Bildung oder Mitgliedschaft in den kriminellen Vereinigungen «Jung und Stark» sowie «Deutsche Jugend voran». In zwölf Bundesländern gab es rund 50 Durchsuchungen.

Die Gruppen existieren laut Bundesanwaltschaft seit Mitte 2024, sind bundesweit organisiert und haben auch Regionalgruppen. Die Mitglieder vernetzen sich demnach über soziale Medien und bei Treffen. Dabei werde zu Gewalttaten gegen Gegner sowie gegen vermeintlich Pädophile aufgerufen.

Gezielt angeblich pädophile Männer in Fallen gelockt

Erst Ende April hatte die Berliner Polizei gemeldet, dass eine Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener gezielt angeblich pädophile Männer in Fallen gelockt und ausgeraubt haben soll. Die Polizei durchsuchte Wohnungen von sechs Verdächtigen im Alter von 16 bis 18 Jahren in Neu-Hohenschönhausen, Alt-Hohenschönhausen, Köpenick und Lichtenrade. Die sechs Verdächtigen sollen sich mit Fakeprofilen in Chatgruppen als Kinder ausgegeben haben. Sie sollen dann Kontakt zu angeblichen Pädophilen aufgenommen und sich mit ihnen verabredet haben. Ihre Opfer sollen sie dann angegriffen und manche von ihnen auch beraubt haben.

Auf die Frage, wie stark die fraglichen Vereinigungen in Berlin vertreten sind und wie groß die Gefahr ist, verwies die Senatsverwaltung für Inneres auf den Jahresbericht des Verfassungsschutzes und erklärte: «Darüber hinaus äußert er sich nicht öffentlich zur Einschätzung einzelner Gruppierungen, Bündnisse, Initiativen oder sonstiger Organisationen.»

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