Auf dem Rummelsburger See in Berlin gilt weiterhin eine Anwesenheitspflicht beim Ankern außerhalb gekennzeichneter Liegestellen und genehmigter Liegeplätze. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden. Damit blieb der Antrag eines Bootsführers erfolglos, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Der Mann besitzt nach Gerichtsangaben zwei Sportboote und wohnt zeitweise auf einem davon. Er hält die Regelung für unverhältnismäßig, wie es hieß. Das Gericht teilte diese Auffassung nicht - zumal die Verordnung zunächst nur für drei Jahre gilt und dann die Situation bewertet werden soll.
Durch die Anwesenheitspflicht werde das Risiko verringert, dass Boote abtreiben oder es zu einer Havarie kommt. Gefahrenlagen könnten frühzeitig erkannt und darauf reagiert werden, so die Richter. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.