Die Berliner AfD-Fraktion zieht erneut vor den Verfassungsgerichtshof, weil der Senat ihrer Aussage nach weiterhin keine Vornamen von Tatverdächtigen bei Messer- und anderen Gewaltstraftaten herausgibt. Der AfD-Rechtspolitiker Marc Vallendar habe eine entsprechende Organklage eingereicht, teilte die Partei mit.
Vallendar hatte nach den 20 häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft im Zusammenhang mit Messerstraftaten gefragt. Der Verfassungsgerichtshof hatte im Mai entschieden, dass der Senat diese Anfrage zu Unrecht abgelehnt hatte. Die Begründung, einzelne Personen könnten dadurch identifiziert werden, sei nicht tragfähig, befand das Gericht damals. Die Entscheidung fiel mit fünf zu vier Stimmen knapp aus.
Trotz Urteil: Der Streit geht weiter
Nach Darstellung der AfD weigert sich der Senat dennoch, die gewünschten Daten vorzulegen. Vallendar erklärte: «Der Senat weigert sich, dem Urteil des höchsten Berliner Gerichts Folge zu leisten.» Damit untergrabe er mit voller Absicht den deutschen Rechtsstaat und agiere bewusst rechtswidrig.
Der Senat hatte zuletzt betont, Vornamen nicht nennen zu wollen, weil ein «erhebliches Missbrauchsrisiko» bestehe. Es könne versucht werden, einen Zusammenhang zwischen ethnischer Zugehörigkeit und der Häufigkeit bestimmter Straftaten herzustellen.
Ziel der AfD: Rückschlüsse auf Migrationshintergrund
Die AfD hatte die Anfrage gestellt, weil die Polizeistatistik zwar nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit unterscheidet, nicht aber nach einem möglichen Migrationshintergrund bei deutschen Tatverdächtigen. Über die Vornamen wollte die Partei Rückschlüsse darauf ziehen.
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