Nach dem Verbot von Lachgas für Jugendliche haben Polizei und Zoll in Berlin-Spandau 473 Flaschen mit dem Stoff beschlagnahmt. Das teilte die Polizei mit und zeigte auf einem Foto die große Menge der Behälter. Seit dem 12. April sei der Kauf und Besitz von Distickstoffmonoxid, so der chemische Name von Lachgas, für Jugendliche verboten.
Er fällt unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Auch sogenannte K.o.-Tropfen fallen darunter. Lachgas wird von manchen Jugendlichen und jungen Erwachsenen für kurze Rauschzustände bei Partys genutzt. Doch es kann zu Vergiftungen und längeren Schädigungen kommen.
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