Wenn der Rettungsdienst wegen gesundheitlicher Lappalien statt eines Notfalls alarmiert wird, können Bürger zur Kasse gebeten werden. Das sieht eine neue Gebührensatzung etwa im Landkreis Ostprignitz-Neuruppin und Oberspreewald-Lausitz ab 1. Januar 2025 vor. Für den Einsatz eines Rettungswagens oder eines Notarzt-Fahrzeugs können nach einer missbräuchlichen Alarmierung um die 1.000 Euro und mehr fällig werden. Zuvor berichteten die «B.Z.» und der Rundfunk Berlin-Brandenburg.
Kosten für Fehlfahrten des Rettungsdienstes sollen nicht mehr vollständig von den Krankenkassen übernommen werden, wie die Kreisverwaltung in Neuruppin der dpa zur Begründung sagte. «Gebühren für den Patienten können bei einer missbräuchlichen Alarmierung oder Verweigerung eines Transportes mit dem Rettungswagen, trotz vorliegender medizinischer Indikation, entstehen.» Dies regelt auch der Landkreis Oberspree-Lausitz ab Januar so.