Der langjährige Jugendrichter Andreas Müller hat die seit Ostermontag geltende Teil-Legalisierung von Cannabis begrüßt. «Heute vor 30 Jahren wurde ich Richter. Meine Ziele waren ein besseres Jugendrecht und die Legalisierung von Cannabis. Und heute ist Cannabis teillegalisiert und die Konsumenten frei», schrieb der Bernauer Strafrichter am Montag auf der Plattform X (vormals Twitter) als Reaktion auf das in Kraft getretene Cannabis-Gesetz.
Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit dem 1. April erlaubt, allerdings müssen in der Öffentlichkeit Abstände zu Kindern, Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden. 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene dabeihaben, 5 Gramm mehr bedeuten eine Ordnungswidrigkeit, mehr als 30 Gramm sind strafbar. Konsumenten dürfen Cannabis in bestimmten Mengen selber anbauen oder Mitglied in einem Anbau-Club werden und es so beziehen. Verkauf und Kauf sind aber weiterhin verboten.
«Es war ein langer und teilweise sehr anstrengender Weg, den ich nur mithilfe aller Aktivisten bestreiten konnte», schrieb der Strafrichter. Am 20. April soll um 14.00 Uhr eine Großkundgebung vor dem Brandenburger Tor in Berlin zur Teil-Legalisierung stattfinden, unter anderem Müller wird dort sprechen. Er gilt seit Jahren als eine der stärksten Stimmen für die Legalisierung von Cannabis im Land.