Die bevorstehende kontrollierte Freigabe von Cannabis ab Ostermontag ist für den langjährigen Jugendrichter Andreas Müller ein «Paradigmenwechsel». «Nach 50 Jahren werden Millionen Menschen nicht mehr verfolgt und als Kriminelle angesehen, weil sie das Betäubungsmittel Cannabis nehmen», sagt der Richter am Amtsgericht in Bernau bei Berlin der Deutschen Presse-Agentur zur kommenden Teil-Legalisierung des Betäubungsmittels. Er persönlich habe kein Interesse am Anbauen. «Aber meine Frau hat einen grünen Daumen und ist total gespannt auf ein selbst gezogenes Pflänzchen.»
Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist ab dem 1. April erlaubt, allerdings müssen in der Öffentlichkeit Abstände zu Kindern, Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden. 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene dabeihaben, fünf Gramm mehr bedeuten eine Ordnungswidrigkeit, mehr als 30 Gramm sind strafbar. Konsumenten dürfen Cannabis in bestimmten Mengen selber anbauen oder Mitglied in einem Anbau-Club werden und es so beziehen. Verkauf und Kauf sind aber weiterhin verboten.