Seit 2021 haben in Berlin 1.098 Menschen einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung gestellt. Von den Anträgen wurden bisher 18 anerkannt, teilte ein Mitarbeiter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lageso) mit. 193 Anträge seien abgelehnt worden und 334 wurden an andere Bundesländer abgegeben. Zwei Fälle hätten sich erledigt, da die Betroffenen nicht mitwirkten, hieß es weiter. In Brandenburg lag die Zahl der Anträge mit 417 deutlich niedriger. Sieben wurden anerkannt.
In Berlin wurden laut Lageso bisher rund 8,9 Millionen Corona-Impfungen durchgeführt. Rund 2,9 Millionen Personen in der Hauptstadt sind mindestens einmal geimpft, das sind rund 79 Prozent.
Ministerin: Zu viele Geschädigte müssen um Anerkennung kämpfen
«Bei der Behandlung von Corona-Langzeitfolgen gibt es immer noch große Defizite», kritisierte Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) kürzlich nach Gesprächen mit Betroffenen. «Zu viele Impfgeschädigte müssen noch um Anerkennung kämpfen. Die Erfassung und Entschädigung von Impfschäden muss in Deutschland einfacher und enttabuisiert werden», forderte sie.
Nur in wenigen Fällen seien unerwünschte Ereignisse und gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einer COVID-19-Impfung bekannt. «Sie sind selten, aber es gibt sie: die tragischen Fälle nach einer Corona-Schutzimpfung. Und diese Fälle dürfen wir nicht ignorieren», so Müller. Zu den Folgen können starke Erschöpfung, körperliche Schwäche, Kopfschmerzen oder Schlaf- und Konzentrationsstörungen zählen.
In Brandenburg wurde das Netzwerk «Direna» gegründet. Es soll als Anlaufstelle für eine feindiagnostische Beratung und Betreuung dienen und mögliche Behandlungswege aufzeigen. In Berlin gibt es mit der «Beratung & Hilfe Postvirale Syndrome» auch seit einigen Wochen ein neues Beratungsangebot zu sozialen und beruflichen Fragen, wie die Landesvereinigung Selbsthilfe mitteilte. Eine medizinische oder rechtliche Beratung wird nicht angeboten. Die Berliner Kassenärztliche Vereinigung empfiehlt, sich in solchen Fragen zunächst an einen Hausarzt zu wenden.
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