In dem in die Schlagzeilen geratenen Pflegeheim in Berlin-Lichtenberg hat die Heimaufsicht bei einer Prüfung im vergangenen Jahr einen mit einem Zahlenschloss gesicherten Wohnbereich für Demenzkranke festgestellt. Dies sei gar nicht so unüblich, sagte die Leiterin der Aufsichtsbehörde, Bettina Jonas, am Dienstag der dpa. «Wenn es Bewohner mit Weglauftendenzen gibt, kann es schon mal sein, dass Einrichtungen so was machen.» Dafür müsse aber ein richterlicher Beschluss vorliegen, der in diesem Fall nicht vorlag. Das Schloss vor Ort sei noch am Tag der Prüfung entfernt worden, sagte Jonas. Sie geht davon aus, dass den Pflegerinnen und Pflegern nicht bewusst war, dass ein Zahlenschloss eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen kann.
Die Patientenbeauftragte für Berlin, Ursula Gaedigk, teilte mit: «Freiheitsentziehende Maßnahmen greifen stark in die Grundrechte eines Menschen ein und können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Daher gelten dafür strenge gesetzliche Rahmenbedingungen, es ist geboten, solche Maßnahmen möglichst zu vermeiden.»