Wer in Brandenburg mit einem Stand-up-Paddle-Board unterwegs sein will, sollte sich vorher informieren, ob See oder Fluss dafür auch freigegeben ist. Insbesondere an Schleusen, Naturschutzgebieten und Seen, die zu Parkanlagen gehören, könne es Fahrverbote geben, teilte das Polizeipräsidium in Potsdam mit. Auch Uferbereiche mit Schilf, Rohr oder Seerosen dürfen nicht befahren werden.
Ein Beispiel ist der Sacrower See bei Groß-Glienicke. «Das Befahren des Gewässers mit Wasserfahrzeugen – wie Kajak, Stand-up-Paddle (SUP), Floß – zum Schutz der artenreichen Tier- und Pflanzenwelt sowie das Tauchen im See sind ohne besondere Erlaubnis nicht zulässig», heißt es vom Ortsbeirat. Insgesamt darf laut Polizei aber ein «Großteil der Brandenburger Bundeswasserstraßen sowie ein Großteil der Seen» mit dem SUP befahren werden.