Auch bei Temperaturen deutlich jenseits der 30-Grad-Marke gibt es an den Berliner Schulen nicht automatisch Hitzefrei. «Grundsätzlich besteht Schulpflicht. Unterrichtsausfall soll die Ausnahme bleiben», teilte die Senatsverwaltung für Bildung auf dpa-Anfrage mit. «Berliner Schulen können jedoch flexibel auf extreme Wetterlagen reagieren und den Unterricht an die jeweiligen Bedingungen vor Ort anpassen.»
Zum Beispiel könnten die Unterrichtsstunden verkürzt werden. Wenn angesichts der Hitze eine angemessene Durchführung des Unterrichts im Einzelfall nicht möglich ist, könne die Schulleitung auch einen Unterrichtsausfall anordnen. «Dabei steht das Wohl der Schülerinnen und Schüler stets im Mittelpunkt.»
Die Bildungsverwaltung weist auf die rechtlichen Grundlagen hin. Die Regelungen finden sich in der «Ausführungsverordnung Schulpflicht». Paragraf 14 widmet sich dem Thema «Unterricht bei extremen Wetterlagen».