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Gutachten: Berlin muss Hochschulverträge einhalten

Die Verträge mit den Berliner Hochschulen sind einem Gutachten zufolge verbindlich. (Archivbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Die Verträge mit den Berliner Hochschulen sind einem Gutachten zufolge verbindlich. (Archivbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Die Regierungskoalition darf die Zusagen aus den Hochschulverträgen einem neuen Gutachten zufolge nicht ignorieren. Es gibt einen rechtlichen Anspruch darauf, dass sie eingehalten werden.

Das Land Berlin muss die im Februar 2024 geschlossenen Hochschulverträge einhalten. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses (WPD) in einem Gutachten, das die Fraktion der Linke in Auftrag gegeben hatte. Danach haben die Berliner Hochschulen einen rechtlichen Anspruch auf Erfüllung der Verträge. Zuvor hatte der RBB über das Thema berichtet.

Eine Verschlechterung der Haushaltslage mache das Festhalten an den Hochschulverträgen für das Land Berlin nicht unzumutbar, so die Einschätzung der Experten. Das Landesparlament habe dem Abschluss der Verträge zugestimmt und müsse für deren Geltungsdauer die vereinbarten Mittel bereitstellen.

Gutachter bejahen Klagerecht der Hochschulen

Dem Gutachten zufolge ist das einklagbar: «Sofern das Land Berlin seine vertraglich geschuldeten Pflichten aus den Hochschulverträgen nicht fristgerecht erfüllt, können die Hochschulen ihre Ansprüche im Wege einer Klage auf Erfüllung der Hochschulverträge gerichtlich geltend machen.»

Schon ein Rechtsgutachten im Auftrag der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen kam Anfang des Jahres zu der Einschätzung, dass die Verträge nicht einseitig aufgekündigt werden könnten.

Sie regeln die finanzielle Ausstattung der elf staatlichen Hochschulen und Universitäten bis 2028. Danach konnten die Hochschulen für ihre Etats von einem jährlichen Plus von fünf Prozent ausgehen. Im Dezember 2024 beschloss das Abgeordnetenhaus angesichts der Haushaltslage dann jedoch Milliardenkürzungen, die erhebliche Einsparungen auch für Hochschulen bedeutete.

Linke sieht den Senat in der Pflicht

«Die Hochschulverträge gelten – und zwar bis 2028», so der Linke-Fraktionsvorsitzende Tobias Schulze. «Sollte die Politik nicht die in den Hochschulverträgen vereinbarten Mittel bereitstellen, können die Hochschulen dagegen mit einiger Aussicht auf Erfolg klagen. Der Senat ist unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig.» Die Landesregierung müsse jeden Stein umdrehen, um finanzielle Ressourcen für die Erfüllung der Hochschulverträge bereitzustellen.

Wissenschaftssenatorin Ina Cyzborra (SPD) teilte zu dem neuen Gutachten auf dpa-Anfrage mit, es gebe Verhandlungen mit den Hochschulen über eine gemeinsame, dauerhaft tragfähige Lösung. «Aktuell geht es darum, eine sinnvolle Änderungsvereinbarung auszuhandeln.» Auch den Hochschulen sei die schwierige Haushaltslage des Landes Berlin bekannt.

Nach Angaben der Wissenschaftsverwaltung sollen die Verhandlungen voraussichtlich in der vorletzten Juliwoche abgeschlossen sein. «Für August ist die Einbringung der Änderungsvereinbarung in den Senat geplant.»

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