Der von Gewerkschaften geplante unbefristete Kita-Streik in Berlin für bessere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bleibt verboten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Damit dürfen die in den gut 280 kommunalen Kitas beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher die Arbeit nicht wie geplant niederlegen.
Aus Sicht des Gerichts wäre ein unbefristeter Streik ein Verstoß gegen die geltende sogenannte Friedenspflicht, wie die Vorsitzende Richterin Birgitt Pechstein zur Begründung sagte. Als wesentlichen Grund führte sie an, dass bei Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Dezember 2023 bereits über Regelungen gesprochen worden sei zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern.
Der Arbeitgeberverband führt gemeinsame Tarifverhandlungen für alle Bundesländer außer Hessen. Zwar habe die Gewerkschaft nur einen Teil ihrer Forderungen durchbringen können, so die Richterin. Da aber über das Gesamtpaket verhandelt worden sei und zwei aktuelle Streikforderungen - Regenerationstage und Vorbereitungszeit - enthalten seien, gelte die Friedenspflicht.