Im Umgang mit straffälligen Studierenden sieht Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra die Exmatrikulation als letztes Mittel der Wahl. «Es ist wirklich ultima ratio und so wird es ja auch diskutiert», sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Das verschärfte Hochschulgesetz sehe weitere Bestrafungsmöglichkeiten vor, die im Hausrecht verankert werden sollen und im Gegensatz zur Exmatrikulation sofort greifen würden.
«Wenn sich Personen an einer Hochschule zum Beispiel antisemitisch oder rassistisch verhalten, kann zum Schutz vor Übergriffen und Diskriminierungen auch eine Rüge erteilt werden oder der Ausschluss von Lehrveranstaltungen.» Ein weiteres Sanktionsmittel seien Hausverbote, die auch gegen Externe verhängt werden könnten. «Insofern ist das Hausrecht immer das erste Mittel der Wahl, um unmittelbar vor Gewalt zu schützen und auch den Hochschulraum und Debattenraum zu sichern.»