Bei Kindern und Jugendlichen, die regelmäßig zu spät zur Schule kommen, sollten Lehrkräfte aus Sicht von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch kein Auge zudrücken. Seit Schuljahresbeginn gilt in Berlin eine überarbeitete Verordnung zur Schulpflicht, die darauf reagiert. «Die Anpassung der Regelung dient dazu, eine fachliche Lücke zu schließen und mehr Klarheit zu schaffen», sagte Bildungsverwaltungssprecher Martin Klesmann.
Wer sich schon zweimal verspätet hat, bekommt für jede weitere Verspätung eine Fehlstunde notiert, die dann zusammengezählt werden. Bei fünf Fehltagen wird das Schulamt informiert. Ausnahmen gibt es, wenn das Fehlen zum Beispiel durch Störungen im Bus- und Bahnverkehr zu erklären ist. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» über das Thema berichtet.