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Newcastle-Krankheit in Brandenburg: Weitere 200.000 Geflügel in Dahme‑Spreewald und Spree‑Neiße getötet

Newcastle-Krankheit in Brandenburg: Weitere 200.000 Geflügel in Dahme‑Spreewald und Spree‑Neiße getötet
In Brandenburger Geflügelbetrieben greift die Newcastle-Erkrankung um sich. (Symbolbild) / Foto: Matthias Bein/dpa
Von: DieBrandenburger News
In Brandenburger Geflügelhöfen breitet sich die sogenannte Newcastle-Erkrankung weiter aus.

In Brandenburger Geflügelbetrieben müssen wegen der ansteckenden Newcastle-Krankheit weitere 200.000 Tiere getötet werden. Im Landkreis Dahme-Spreewald seien zwei weitere Ausbrüche amtlich festgestellt worden, teilte das Umweltministerium mit. In einem Masthähnchenbetrieb seien etwa 120.000 Tiere betroffen, bei einem Kleinsthalter etwa 30 Tiere.

Außerdem sei die Erkrankung in einem bereits betroffenen Betrieb im Landkreis Spree-Neiße in weiteren Ställen mit etwa 76.000 Tieren festgestellt worden, teilte das Ministerium in Potsdam mit.

Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören nach Angaben des Ministeriums «die tierschutzgerechte Tötung der Tiere und die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand».

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Was ist die Newcastle-Krankheit?

Die Newcastle-Krankheit - auch atypische Geflügelpest genannt - ist eine hochansteckende Virusinfektion. Zuletzt war die Tierseuche vor rund 30 Jahren in Deutschland aufgetreten. In Deutschland gilt für Geflügelhalter eine Impfpflicht. Wie genau das Virus in die Betriebe kommt, ist bislang nicht geklärt.

«Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen», teilte das Umweltministerium mit. In Brandenburg sei es in diesem Jahr bisher zu 16 Ausbrüchen gekommen. Insgesamt müssen oder mussten bereits rund drei Millionen Tiere getötet werden, wie ein Sprecher des Ministeriums sagte.

In den betroffenen Landkreisen sind Schutz- und Überwachungszonen mit besonderen Auflagen für Geflügelhalter eingerichtet. Das bedeutet Stallpflicht und ein Transportverbot für Vögel, Fleisch und Eier. Auch Geflügelmessen und Geflügelmärkte sind untersagt.

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