Brandenburgs Minister für Landesplanung, Detlef Tabbert (BSW), begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Mietpreisbremse zu verlängern. Dies sei ein wichtiges Signal für Mieterinnen und Mieter, um Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar zu halten, sagte Tabbert laut einer Mitteilung seines Ministeriums. Man brauche nun schnell Rechtsklarheit, denn die gesetzliche Grundlage läuft Ende des Jahres aus.
Er beklagte, dass die Bundesregierung «nur halbherzig» vorgehe. Ginge es nach ihm, sollten auch neuere Gebäude mit Baujahr zwischen 2014 und 2019 in den Anwendungsrahmen fallen.
Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen Entwurf für eine Verlängerung der gesetzlichen Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029 auf den Weg. Die 2015 eingeführte Regelung würde sonst Ende dieses Jahres auslaufen.
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Dort darf bei der Neuvermietung einer Wohnung die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. In Brandenburg gibt es Gemeinden, in denen die Regelung gilt – etwa in der Landeshauptstadt Potsdam.
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